Fragen und Antworten zur Massentierhaltungsinititiative

Fragen und Antworten zur Massentierhaltungs-
inititiative

Gibt es in der Schweiz Massentierhaltung?

Nein, in der Schweiz gibt es keine Massentierhaltung. Die einheimische Landwirtschaft und Tierhaltung basieren auf Familienbetrieben mit überschaubaren Tierbeständen. Unseren Bauernfamilien liegen ihre Nutztiere am Herzen. Sie kümmern sich an sieben Tagen in der Woche und 365 Tagen im Jahr gut um sie. Die Schweiz begrenzt zudem als einziges Land rechtlich verbindlich festgelegte maximale Bestände für Geflügel, Schweine und Kälber.

Hat der gesamte Tierbestand in der Schweiz zugenommen?

Nein. Die gezählte Anzahl Tiere hat zwar zugenommen, weil sich insbesondere der Geflügelbestand aufgrund der grossen Nachfrage nach einheimischem Geflügelfleisch und Eier verdoppelt hat. Rechnet man die Anzahl Tiere aber in vergleichbare Einheiten um (Grossvieheinheiten genannt), dann ist der gesamte Tierbestand in den letzten 40 Jahren um einen Fünftel zurückgegangen. Die Umrechnung ist sinnvoll, denn ein einzelnes Huhn ist weder beim Futterbedarf noch beim Düngeranfall mit einer Kuh zu vergleichen. Beim Rindvieh ging der Bestand gar um einen Viertel zurück. Auch Schweine gibt es heute rund einen Fünftel weniger.

Werden die Tierbestände pro Betrieb immer grösser?

Die Anzahl Landwirtschaftsbetriebe geht stetig zurück. Allein in den letzten 30 Jahren sind 30'000 Betriebe verschwunden. Mechanisierung und Automatisierung haben es ermöglicht (und der finanzielle Druck es nötig gemacht), dass eine Familie heute mehr Tiere als früher betreuen kann. Entsprechend sind die durchschnittlichen Tierbestände pro Betrieb gewachsen. Verglichen mit dem Ausland sind diese nach wie vor aber sehr klein. In Dänemark hält z.B. ein durchschnittlicher Milchbetrieb 200 Milchkühe, in der Schweiz sind es gerade mal 25. Der Platzbedarf pro Tier im Stall und andere Tierschutzvorgaben bleibt zudem unangetastet. Mehr Tiere bedeutet deshalb nicht weniger Tierwohl!

Besteht ein Zusammenhang zwischen Tierwohl und der Grösse eines Tierbestandes?

Eine neu erschiene Studie von Nutztiergesundheit Schweiz hat sich mit dieser Frage befasst. Sie kommt zum Schluss: Nein. Es lasse sich durch wissenschaftliche Studien nicht belegen, dass grosse Stallgruppen oder Bestände einen kausalen, negativen Einfluss auf das Tierwohl haben. Konkrete qualitative Tierschutzvorgaben würden dem Tierwohl mehr bringen als Tierhöchstbestände.

Was würde sich mit der Annahme der Initiative für die Tierhaltungsbetriebe konkret ändern?

Die Initiative verlangt, dass die Tierhaltung die Biovorgaben erfüllt. Die grössten Veränderungen gäbe es bei der Haltung von Legehennen, Mastgeflügel, Schweinen und Kälbern. Heute darf ein Betrieb 18'000 Legehennen halten. Mit der Initiative wären noch maximal 2000 Legehennen pro Stall und maximal zwei Ställe pro Betrieb erlaubt. In der Geflügelmast wären statt aktuell 21'000 bis 24'000 Poulets (je nach Gewicht) pro Betrieb noch 500 Tiere pro Stall möglich. Bei den Schweinen bräuchten sämtliche Tiere – auch Muttersauen während der Säugezeit – Auslauf. Ganz generell ist der Platzbedarf deutlich grösser und sämtliche Tiere müssen Auslauf haben. Es müssten also praktisch alle bestehenden Ställe der 85 Prozent konventioneller Betriebe angepasst und viele zusätzliche erstellt werden.

Wäre es nicht gut, wenn alle Nutztiere von noch mehr Tierwohl profitieren könnten?

Klar wäre das schön! Aktuell gibt es das von der Initiative geforderte Sortiment mit Bio- und anderen Labelprodukten bereits. Leider ist deren Anteil am Gesamtmarkt gering und das Angebot an besonders tierfreundlich produzierten einheimischen Lebensmitteln ist grösser als die Nachfrage! Es sind also nicht die Bauernfamilien, die auf der Bremse stehen. Die strengeren Anforderungen bringen massive Mehrkosten mit sich. Nur wenn die Nachfrage nach noch tierfreundlicheren Lebensmitteln gross genug ist, können es sich die Bauernfamilien leisten, ihre Produktion anzupassen.  

Was bedeutet «Tierwohl»?

Tierwohl beruht auf den folgenden fünf Freiheiten: frei von Hunger und Durst, physischen Belastungen, von Schmerz, Verletzungen und Krankheiten, Furcht und Gefahr sowie der Freiheit, normales artgemässes Verhalten zeigen zu können. Das strenge Schweizer Tierschutzgesetz wird dem Anspruch gerecht, dieses grundsätzliche Tierwohl zu gewährleisten. 

Stimmt es, dass die Tierbestände in der Schweiz heute schon begrenzt sind?

Ja, das ist richtig. Als einziges Land der Welt regelt unser Recht, die maximale Tierzahl pro Betrieb bei Legehennen (18'000 Tiere), Mastpoulet (23'000 Tiere bei üblichem Mastgewicht), Mutterschweine (250 Tiere), Mastschweine (1500 Tiere) und Kälbern (300). Bei Kühen und den übrigen Tierarten gibt es keine gesetzliche Limite, dort ist die Tierzahl durch die Nährstoffbilanz und damit die Fläche des Betriebs begrenzt.

18'000 Legehennen in einem Stall – ist das nicht sehr viel?

Das kommt darauf an, mit was man es vergleicht. In Deutschland leben 35 Prozent aller Legehennen in Betrieben mit mehr als 100’000 Tieren. Grundsätzlich hängt das Tierwohl nicht von der Anzahl Tiere ab, sondern davon, wie viel Platz jedem Tier zur Verfügung steht und ob es sich artgerecht verhalten kann. In der Schweiz hat jedes Huhn unabhängig von der Herdengrösse gleich viel Platz. Praktisch alle haben Zugang zu einem Aussenklimabereich und mehr als 80% Weidezugang. Ihr Stall verfügt über Sandbäder, um ihr Gefieder zu reinigen, erhöhte Sitzstangen oder geschützte Legenester. Als Herdentier wird das Huhn durch eine Vielzahl von Artgenossen in seinem Befinden nicht beeinträchtigt. Als kurzsichtiges Tier nimmt es die Stallgrösse nicht wahr.

Was ist die Alternative zum Ja stimmen, wenn mir das Tierwohl am Herzen liegt?

Es gibt heute verschiedene Labels, die für höhere Tierwohl-Standard stehen. Eine Voraussetzung sind oft die freiwilligen Programme «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS)» und «Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS)», die extrem boomen und deren Anteil stetig steigt. Einige Labels wie Bio, Demeter oder KAGfreiland gehen deutlich weiter und machen auch Vorgaben zu Bestandesgrösse, Stallflächen, Weidezugang und anderes mehr. Der ehrlichere Schritt für mehr Tierwohl ist, mehr tierische Produkte aus Labelproduktion zu kaufen.

Ginge es denn nicht ganz ohne Nutztiere?

Eine Landwirtschaft ohne Nutztiere macht ökologisch keinen Sinn. Denn die pflanzlichen Kulturen brauchen für ihr Wachstum regelmässige Düngergaben. Durch die Haltung von Nutztieren kann man so die Nährstoffkreisläufe auf dem Hof bestmöglich schliessen. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten eignen sich lediglich 30% der Schweizer Landwirtschaftsfläche zum Anbau von Kulturen für die direkte menschliche Ernährung (Obst, Gemüse, Ackerkulturen). Die restlichen 70% der Nutzfläche bestehen aus Wiesen, Weiden und aus Alpgebieten. Diese können nur über die Tierhaltung für die menschliche Ernährung genutzt werden, weil Rinder, Schafe und Ziegen das darauf wachsende Gras fressen und es so zu Milch und Fleisch veredeln. Würden in der Schweiz zudem weiterhin tierische Produkte gegessen, müssten wir die vollumfänglich importieren. Die Tierhaltung im Ausland ist aber meilenweit von unseren Standards entfernt. Zudem fressen unsere Nutztiere rund 365'000 t Nebenprodukte aus der Lebensmittelverarbeitung und helfen so, Foodwaste zu verhindern.

Was würde die Initiative fürs Berggebiet bedeuten?

Das Bergebiet mit seinen Flächen auf denen nur Gras wächst, kann ohne Tiere keine Lebensmittel für die Versorgung der Bevölkerung produzieren. Das geht nur über die Veredlung des Grases zu Milch (Berg- und Alpkäse) und Fleisch. Dann würden auch die Alpenweiden nicht mehr genutzt und stattdessen verwalden. Die Landschaft im Berggebiet würde sehr eintönig. Das wäre ein herber Verlust für den Tourismus und grosser wirtschaftlicher Schaden für die ländlichen Gebiete. Die Alpung ist eine sehr nachhaltige Form der Tierhaltung, für die Nutztiere selbst sind es eine Art Ferien an schönster Lage und mit viel frischer Bergluft und kräuterreichem Futter.

Was tut die Schweizer Landwirtschaft fürs Tierwohl?

Seit der Einführung des ersten Tierschutzgesetzes im Jahr 1981 gab es zahlreiche Gesetzesanpassungen, so dass sich die einheimische Tierhaltung stetig verbessert hat. Heute ist sie

auf einem Niveau, das seinesgleichen sucht. Vor allem sind bei uns nicht nur der Platzbedarf und andere quantitative Parameter geregelt, vielmehr gibt es auch einen qualitativen Tierschutz. Letzterer stellt sicher, dass die Haltung den natürlichen Bedürfnissen der Tiere gerecht wird und sie keinem Stress oder Schmerzen ausgesetzt sind. Weitere Besonderheit der Schweiz sind die festgelegten Höchsttierbestände und die freiwilligen Tierwohlprogramme RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) und BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme). Bei BTS müssen die Tiere Ruhe- und Bewegungsbereiche, Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Tageslicht haben. Die Beteiligungen an diesen Programmen steigen kontinuierlich:

Beteiligung RAUS (Quelle Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft):

  • Rindergattung: 84%
  • Schweinegattung: 51%
  • Legehennen: 82%
  • Mastgeflügel: 8%

Beteiligung am BTS (Quelle Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft):

  • Rindergattung: 59.0%
  • Schweinegattung: 68%
  • Legehennen: 93%
  • Mastgeflügel: 98%
Gesetzliche Vorgaben sind das eine, aber wie steht es um die Umsetzung?

Die Schweiz zeichnet sich durch ein funktionierendes engmaschiges Kontrollsystem aus. Auf Bio- und IP Suisse-Betrieben und Mutterkuhbetrieben finden jährlich Grundkontrollen statt, auf allen anderen Betrieben mindestens alle drei Jahre. Gibt es Mängel führt das zur Anordnung von konkreten Massnahmen und verstärkten Kontrollen. Mindestens 20 Prozent der Kontrollen müssen unangemeldet erfolgen. 2018 zum Beispiel lag der Durchschnitt an unangemeldeten Kontrollen schweizweit bei 35 Prozent.  Bei den Kontrollen zu den Tierwohlbeiträgen (RAUS/BTS) müssen 40 Prozent der Kontrollen unangemeldet sein. Zusätzlich zu den Grundkontrollen überprüfen die kantonalen Veterinärdienste die Landwirtschaftsbetriebe bei Nach-, Zwischen- oder Verdachtskontrollen bei eingegangenen Meldungen von Dritten.

Wie steht es um die Gesundheit der Schweizer Nutztiere?

Viele Betriebe sind speziellen Gesundheitsdiensten angeschlossen und beteiligen sich freiwillig an Ressourcenprojekten, welche die Tiergesundheit fördern. Damit wird das Tierwohl gesteigert und der Medikamenteneinsatz sowie die Gesundheitskosten reduziert. Dazu gehören beispielsweise das Projekt «Gesunde Klauen». Dieses hat zum Ziel, mit optimaler Klauenpflege die Klauengesundheit zu erhöhen. Das Projekt Kometian fördert die Komplementärmedizin (Homöopathie) in der Nutztierhaltung. Dank all diesen Anstrengungen ist es in den letzten Jahren gelungen, die Gesundheit der Schweizer Nutztiere wesentlich zu verbessern und den Antibiotikaeinsatz um 58 Prozent (Quelle Bundesamt für Veterinärwesen) zu reduzieren. Die Arbeit diesbezüglich geht weiter!

Was wären die Folgen einer Annahme generell?

Da nicht alle Betriebe die neuen Vorgaben erfüllen könne, würden die Tierbestände in der Schweiz sinken. Da nicht mit einer wesentlichen Reduktion des Konsums gerechnet werden kann, müssten zusätzliche Importe die wegfallenden Mengen ersetzen. Die strengen Anforderungen würden sich zudem auf die Kosten fürs Essen niederschlagen. Die Preise für tierische Lebensmittel wie Fleisch, Eier oder Milch erhöhten sich um 20 bis 40 Prozent. Pro Haushalt, bedeutet dies 1800 Fr. zusätzlich pro Jahr. Zudem gäbe es nur noch tierische Lebensmittel im Bio-Standard. Die Wahlfreiheit entfällt. Alle diese Faktoren würden sicher den Einkaufstourismus ankurbeln und der einheimischen Wirtschaft damit als Ganzes schaden.

Bringt die Initiative gleich lange Spiesse mit dem Import?

Zwar fordert die Initiative, dass für Importe gleiche Bedingungen gelten. Es ist aber fraglich, ob und wie dies umgesetzt werden könnte. Wegen den WTO-Verpflichtungen der Schweiz ist auch heute noch der Import von Eiern aus Käfighaltung oder von Hormonfleisch erlaubt.

Die Initiative sieht 25 Jahre Übergangszeit vor. Reicht das nicht?

Die 25 Jahre Übergangszeit zeigen, dass die Initianten verstanden haben, dass es bei Ställen und langfristige Investitionen handelt. Doch erste Ställe müssen bereits im Jahr nach der Abstimmung gemäss den Vorgaben der Initiative erneuert werden. Die Folgen wären deshalb mehr oder weniger sofort zu spüren.

FAKTENCHECK

Kontakt

Allianz gegen die Massentierhaltungsinitiative
c/o Schweizer Bauernverband
Laurstrasse 10
5201 Brugg

Telefon: 056 462 51 11

E-Mail: info@massentierhaltungsinitiative-nein.ch

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